Russland Visum ab 45 Euro

069 - 84 84 74 69

Sprendlinger Landstrasse 115

63069 Offenbach

Konsularische Leistungen Dauer des Visums Bearbeitungsfrist(Wochentage)
Preis in EUR
10
Arbeitstage
7
Arbeitstage
3
Arbeitstage
1
Arbeitstage
3 Stunde
Privatvisum mit Eigene Einladung
inkl. Konsulatsgebühren
bis 90 Tage 45,00€* 63,00€ 90,00€ 100,00€ 130,00€

* 45,00 EUR Visabeschaffung mit dem Flug- oder Busreise bestellten bei Russwelt Reisen(reguläre Preis - 50,00€)

PRIVATVISUM

  1.

Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate (für deutsche Staatsbürger – 3 Monate, aber nur wenn es um ein- oder zweifache Visa geht; bei den mehrmaligen Visa sollen das auch 6 Monate sein) über die beantragte Visagültigkeit hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens eine leere Seite zwecks Einklebens des Visums verfügen. Wenn Sie ein zwei- oder mehrfaches Visum beantragen, sollen das mindestens zwei leere Seiten sein.

  2.

In Blockschrift oder auf einem PC ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Visumanträge der nicht volljährigen Personen (unter 18 Jahre) können von den Eltern unterschrieben sein. Visumantrag einer volljährigen Person kann nicht im Auftrage unterschrieben sein - auch in den Fällen, wenn man eine Vollmacht des Antragstellers hat und/oder sein naher Verwandter ist. Alle Fragen des Visumantrages sind richtig und vollständig zu beantworten. Für amerikanische, kanadische, britische und georgische Staatsbürger ist ein gesonderter Visumantrag auszufüllen.

  3.

Auf dem Visumantrag festgeklebtes (bitte keine Klammern!) Passbild (bitte keine Ablichtungen), Format 35x45 mm (grössere und kleinere Fotos werden nicht akzeptiert!). Fotos im Profil, mit Mütze sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, werden nicht akzeptiert.

  4.

Einladung in einer der drei Formen:

a) Einladung, die von dem Föderalen Migrationsdienst (ФМС) der Russischen Föderation ausgestellt ist. Die einladende Person beantragt solche Einladung bei den russischen Behörden und übersendet sie dann der ausländischen Person, die das Visum beantragen will.
b) Antrag eines in Deutschland wohnenden russischen Staatsbürgers mit der Bitte, seinem nahen Verwandten (Ehefrau, Ehemann, Tochter, Sohn, Enkeltochter, Enkelsohn, Grossmuter, Grossvater), der mit ihm zusammenreist, ein Visum auszustellen. Dem Antrag soll der gültige russische Reisepass der einladenden Person (Original und Kopie der erste Seite mit den Passangaben) sowohl auch Originale und Kopien der die Verwandschaft beweisenden Dokumente (Geburts- oder Heiratsurkunden, Dokumenten über die Namensänderung usw.) beigefügt sein. Das beantragte Visum kann nicht länger als 90 Tage gültig sein.
Da dieses Beantragungsverfahren von dem Visaerleichterungsabkommen nicht vorgesehen ist, kann dieses Visum leider nicht kostenfrei sein.
c) Einladung, die ein in Russland ständig (länger als 3 Monate ununterbrochen) wohnender deutscher Staatsbürger für seinen nahen Verwandten (Ehefrau, Ehemann, Tochter, Sohn, Enkeltochter, Enkelsohn, Grossmuter, Grossvater) selbst verfasst (in russischer oder deutscher Sprache) und notariell beglaubigen lässt. Der Einladung sollen die Kopien der ersten Seite (der mit den Passangaben) des Reisepasses der einladenden Person, des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung der einladenden Person sowohl auch Originale und Kopien der die Verwandschaft beweisenden Dokumente (Geburts- oder Heiratsurkunden, Dokumenten über die Namensänderung usw.) beigefügt sein. Die Einladung soll folgende Angaben beinhalten:
- Name und Vorname der einladenden Person;
- russische Adresse der einladenden Person;
- Geburtsdatum der einladenden Person;
- Passnummer der einladenden Person;
- Name und Vorname der eingeladenen Person;
- Verwandaschaftsbeziehung der eingeladenen Person mit der einladenden Person;
- Geburtsdatum der eingeladenen Person;
- Reisepassnummer der eingeladenen Person;
- genauer Zeitraum (TT/MM/JJJJ - TT/MM/JJJJ), für den das Visum beantragt wird;
- Anzahl der Einreisen;
- zusätzliche Angaben (wenn es notwendig ist);

 5.

Reisekrankenversicherungnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen sowie in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes Versicherungskartenformular. Daten im Versicherungskartenformular sollen mit Daten im Visumantrag zusammenfallen. Die Liste der Versicherungsunternehmen im Formular ist nicht bindend. Wenn eine nicht auf der Liste stehende Firma Sie für die Reise nach Russland versichert und eine entsprechende Bestätigung ausstellt, wird sie auch akzeptiert.

Für die Beantragung von allen Arten von Visa sind Nachweise, die für Ihre Rückkehrwilligkeit in Ihren Aufenthaltsstaat sprechen, erforderlich. Bei den Privat- und Touristenreisen geht es um den Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von Wohneigentum. Bei der Beantragung der Geschäftsvisa werden Vorlage und Registrierung der eigenen Firma (bei selbständig Erwerbstätigen) oder Bestätigung des/der Arbeitsgebers/in über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des/der Arbeitsnehmers/in in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise ergeben, verlangt.