Russland Visum ab 45 Euro

069 - 84 84 74 69

Sprendlinger Landstrasse 115

63069 Offenbach

Konsularische Leistungen Dauer des Visums Bearbeitungsfrist(Wochentage)
Preis in EUR
10
Arbeitstage
7
Arbeitstage
3
Arbeitstage
1
Arbeitstage
3 Stunde
Touristenvisum (einmalig)
inkl. Einladung und Konsulatsgebühren
bis 30 Tage 45,00€* 63,00€ 90,00€ 100,00€ 130,00€
Touristenvisum (zweimalig)
inkl. Einladung und Konsulatsgebühren
bis 30 Tage 45,00€* 63,00€ 90,00€ 100,00€ 130,00€

* 45,00 EUR Visabeschaffung mit dem Flug- oder Busreise bestellten bei Russwelt Reisen(reguläre Preis - 50,00€)

TOURINSTENVISUM

  1.

Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate (für deutsche Staatsbürger – 3 Monate) über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens eine leere Seite zwecks Einklebens des Visums verfügen. Wenn Sie ein zweifaches Visum beantragen, sollen das mindestens zwei leere Seiten sein.

  2.

In Blockschrift oder auf einem PC ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Visumanträge der nicht volljährigen Personen (unter 18 Jahre) können von den Eltern unterschrieben sein. Visumantrag einer volljährigen Person kann nicht im Auftrage unterschrieben sein - auch in den Fällen, wenn man eine Vollmacht des Antragstellers hat und/oder sein naher Verwandter ist. Alle Fragen des Visumantrages sind richtig und vollständig zu beantworten. Für amerikanische, kanadische, britische und georgische Staatsbürger ist ein gesonderter Visumantrag auszufüllen.

  3.

Auf dem Visumantrag festgeklebtes (bitte keine Klammern!) Passbild (bitte keine Ablichtungen), Format 35x45 mm (grössere und kleinere Fotos werden nicht akzeptiert!). Fotos im Profil, mit Mütze sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, werden nicht akzeptiert.

  4.

Reisekrankenversicherungnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen sowie in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes Versicherungskartenformular. Daten im Versicherungskartenformular sollen mit Daten im Visumantrag zusammenfallen. Die Liste der Versicherungsunternehmen im Formular ist nicht bindend. Wenn eine nicht auf der Liste stehende Firma Sie für die Reise nach Russland versichert und eine entsprechende Bestätigung ausstellt, wird sie auch akzeptiert.

  5.

Reisebestätigung und Voucher eines russischen Reiseveranstalters (als lesbare Kopien akzeptiert). Weder eine Bestätigung der Hotelbuchung noch ein Voucher eines deutschen Reiseunternehmens noch Tickets reichen für die Beantragung eines Touristenvisums! Normalerweise bekommen Sie Reisebestätigung und Voucher (oft visa support letter genannt) direkt von dem russischen Hotel, nachdem Sie diese Dokumente extra beantragt und dem Hotel Ihre Passangaben übersendet haben. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, können Sie Voucher und Reisebestätigung mit Hilfe von einem deutschen Reisebüro bzw. einer Visastelle besorgen. Diese Unterlagen sollen folgende Angaben beinhalten:

1) Nummer;
2) Art des beantragten Visums (1-malig oder 2-malig);
3) Staatsangehörigkeit;
4) Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. 1 Monat);
5) Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an wen die Bestätigung gerichtet ist;
6) Geburtsdatum und Geschlecht des ausländischen Bürgers;
7) Passnummer des ausländischen Bürgers;
8) Zweck der Reise (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus);
9) Reiseziel und Aufenthaltsort;
10) Adresse des Reiseveranstalters und seine Referenznummer gemäß der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen für Russland organisieren;
11) zusätzliche Angaben.
12) Unterschrift eines bevollmächtigten Mitarbeiters des Reiseveranstalters und Stempel dieses Reiseveranstalters.

Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechendes Vermerk im Visumantrag sowie in der Reisebestätigung erforderlich

Für individuelle Reisen mit dem PKW/Wohnmobil/Motorrad auf den freigegebenen Strecken und für Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn sind ebenso Voucher und Reisebestätigung erforderlich!

Für die Beantragung von allen Arten von Visa sind Nachweise, die für Ihre Rückkehrwilligkeit in Ihren Aufenthaltsstaat sprechen, erforderlich. Bei den Privat- und Touristenreisen geht es um den Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von Wohneigentum. Bei der Beantragung der Geschäftsvisa werden Vorlage und Registrierung der eigenen Firma (bei selbständig Erwerbstätigen) oder Bestätigung des/der Arbeitsgebers/in über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des/der Arbeitsnehmers/in in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise ergeben, verlangt.